Identifikations- & Legitimationsprüfung
Gemäß der Vereinbarung zwischen der deutschen Kreditwirtschaft und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kann die AHK Aserbaidschan nun die Identität von natürlichen und juristischen Personen im Ausland überprüfen.
Verification of identity is required when opening a bank account, depositing financial instruments or using a private safe at a credit institution in Germany. The requirement of this document is based on the German Anti-Money Laundering Act in order to prevent criminal persons/organisations from transfering incriminated funds/assets into legal economic cycles.
The AHK Azerbaijan undertakes the identity verification and legalisation for individuals and companies in Azerbaijan.
Überprüfung der Identität
Natürliche Person
Erforderliche Dokumente für Antragsteller:
- Gültiges Ausweisdokument mit einem Foto des Inhabers
- Gültiger Reisepass
- Formaler Identitätsnachweis, ausgestellt von einer Bank in Deutschland
Termine sind nach vorheriger Anmeldung von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Der künftige Kontoinhaber muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung in der Geschäftsstelle der AHK Aserbaidschan erscheinen.
Juristische Person
Erforderliche Dokumente für Antragsteller:
- Formaler Identitätsnachweis, ausgestellt von einer Bank in Deutschland
- Gültiger Personalausweis und Reisepass von mindestens einer handlungs- und vertretungsberechtigten Person*
- Aserbaidschanische Wohnsitzanmeldung der vertretungsberechtigten Person innerhalb der letzten drei Monate*
- Ein Auszug aus dem aserbaidschanischen Handels- oder Genossenschaftsregister, der innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt wurde
- Gründungsdokumente oder gleichwertige beweiskräftige Dokumente
Termine sind nach vorheriger Anmeldung von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Der künftige Kontoinhaber muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung in der Geschäftsstelle der AHK Aserbaidschan erscheinen.